Anmeldung & Bezahlung

So melden Sie sich an

So bezahlen Sie

  • per Lastschrift:
    Das Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats finden Sie hier.
  • Bar oder per EC-Karte:
    in unseren Geschäftsstellen, bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
  • Per Überweisung auf unser Bankkonto:
    SPARKASSE Hegau-Bodensee
    Int. Bank Account Number IBAN: DE56 6925 0035 0003 0588 80
    SWIFT/BIC: SOLADES1SNG

Bitte beachten Sie:

  • Bei Übernahme der Gebühr durch den Arbeitgeber oder eine dritte Person stellt die vhs Landkreis Konstanz e.V. auf Anforderung eine Rechnung aus. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eine nachträgliche Rechnungsstellung ist nicht möglich.
  • Bei Zahlungsverzug berechnet die vhs Landkreis Konstanz e.V. Mahngebühren, die mit der Zahlungserinnerung oder Mahnung erhoben werden. Die Mahngebühr beträgt pro Zahlungserinnerung oder Mahnung 3,00 €. Nach dreimaliger fruchtloser Zahlungsaufforderung behält sich die vhs rechtliche Schritte vor.

Ermäßigungen – eine Übersicht über Gebührenermäßigungen finden Sie unter Ermäßigungen. Gebührenermäßigungen können nur bei persönlicher Anmeldung eingeräumt werden. 

Ermäßigungen

  1. Arbeitslose und Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr bei Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids. Ausgenommen sind von diesen Ermäßigungsmöglichkeiten folgende Veranstaltungen: Exkursionen, Reisen und Veranstaltungen, die die vhs zusammen mit Kooperationspartnern durchführt oder die von Dritten bezuschusst werden. Ausgeschlossen sind ebenfalls Integrationskurse, Kleingruppenkurse, kulinarische Events sowie Einzelunterricht. Ebenfalls werden für Materialkosten, Lebensmittel- und Lernmittelumlagen keine Ermäßigungen gewährt.
  2. Für  Sozialpassinhaber im Landkreis Konstanz gelten folgende Regelungen:
    Sozialpassinhaber aus Konstanz erhalten 80% Ermäßigung
    Zeller Karte-Inhaber (ehemals Sozialpass) aus Radolfzell: 50% Ermäßigung pro Kurs in Radolfzell
    Sozialpassinhaber aus Stockach: 50 % Ermäßigung, max. 100,00 € pro Kurs/Jahr
    Sozialpassinhaber aus Rielasingen-Worblingen: 25 % Ermäßigung.
    Sozialpassinhaber aus Gottmadingen: 80 % Ermäßigung, max. 125,00 € pro Person/Jahr (Kursrechnung bitte direkt bei der Gemeinde einreichen)
    Sozialpassinhaber aus Engen: 50% Ermäßigung, max. 150,00 € pro Person/Jahr (Kursrechnung bitte direkt bei der Gemeinde einreichen)
    Bonuskarten-(ehemals Sozialpass-), Pflegeeltern- und Nachbarschaftspassinhaber aus Singen:
    auf Kurse bis   25,00 € Kursgebühr: 25% Ermäßigung
    auf Kurse bis   50,00 € Kursgebühr: 30 % Ermäßigung
    auf Kurse bis   75,00 € Kursgebühr: 35 % Ermäßigung
    auf Kurse bis 100,00 € Kursgebühr: 40 % Ermäßigung
    auf Kurse ab 100,00 € Kursgebühr: 50 % Ermäßigung
  3. Besondere Vergünstigungen erhalten Kinder und Jugendliche aus Singen mit der Singener KiJu-Karte. Auf ausgewiesene Kurse erhalten Kinder und Jugendliche mit aktueller KiJu-Karte 80 % Ermäßigung. 
    Für Materialkosten, Lebensmittel und Lernmittelumlagen werden keine Ermäßigungen gewährt. Diese Kosten werden auch nicht von den Sozial- bzw. Bonuskartenpässen abgedeckt.
  4. Schüler/-innen und Student/-innen haben zu allen Vorträgen freien Eintritt (Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises).
  5. vhs im Hochschulsport - Angebote für Studierende und Mitarbeitende der Universität Konstanz und der HTWG Konstanz: 
    Nach Kursbeginn erhalten Studierende und Mitarbeitende auf noch freie Restplätze im Bereich Bewegung & Gesundheit eine vergünstigte Teilnahme. Die Ermäßigung beträgt 20% auf die verbleibende Kursgebühr ab Eintrittsdatum. 
    Anmeldung per E-Mail an gesundheit(at)vhs-landkreis-konstanz.de 
    Schicken Sie uns die Kursnummer, das gewünschte Eintrittsdatum in den Kurs und Ihren Studentenausweis als Kopie.

Bitte beachten Sie: Die Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen ist nachzuweisen. Der aktuelle und gültige Nachweis muss bei der Anmeldung  vorgelegt werden. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht anerkannt.

Wichtig zu wissen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • Bei Änderungen, Absagen oder Überbelegungen werden Sie benachrichtigt.
  • Ein Rücktritt ist ohne Angaben von Gründen bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bereits bezahlte Gebühren werden rückerstattet. Bei späterem Rücktritt erfolgt eine Rückerstattung von 50 % der Kursgebühren. Bei einem Rücktritt nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der vhs Landkreis Konstanz e.V. erfolgen.
  • Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
  • Wenn Sie sich verbindlich für einen Kurs angemeldet haben und kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die volle Kursgebühr zu bezahlen. Nichterscheinen oder nachträglich eintretende Umstände, deren Ursache nicht im Verantwortungsbereich der vhs liegen (z.B. Krankheit, Terminprobleme etc.), berühren die Zahlungsverpflichtung nicht.
  • Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist innerhalb eines Jahres nach Kursende kostenlos. Für Teilnahmebescheinigungen, die auf Wunsch nachträglich für Kurse ausgestellt werden, deren Ende mehr als ein Jahr zurückliegt, beträgt die Gebühr € 10,00. Bitte fragen Sie im jeweiligen Fachbereich nach, wenn Sie eine Teilnahmebescheinigung benötigen. 

Wenn Sie besondere Bedürfnisse (Hilfe, besondere Lernmaterialien, rollstuhlgerechter Zugang, ...) haben, erwähnen Sie dies bitte bei der Anmeldung. Gerne klären wir individuell Ihre Fragen zu Kursen, die Sie besuchen wollen.

Gäste aus der Schweiz: Herzlich willkommen!

Das Programm der vhs Landkreis Konstanz e. V. steht allen Interessenten offen. Schweizer Kunden können ihren Kurs bei uns bar bezahlen.

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