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Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse


Hinweise für Kunden zur Zuzahlung zu Präventionskursen durch Krankenkassen


Voraussetzung für eine Zuzahlung ist eine Anwesenheit von mind. 80 %.Haben Sie diese Voraussetzung erfüllt, stellen wir Ihnen nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung mit der Kurs ID aus und schicken sie Ihnen per Post.

Diese Teilnahmebescheinigung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein. Meist wird von Ihnen zusätzlich ein Nachweis gefordert, dass Sie die Kursgebühr auch gezahlt haben (zum Beispiel ein Kontoauszug).

Unabhängig von einer Prüfung gilt : Pro Versichertem und Kalenderjahr werden maximal 2 Kurse bezuschusst. Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Wir als Volkshochschule haben darauf leider nur bedingt Einfluss.




Kontakt

Sabine Vogel
Fachbereich: Gesundheit
Tel. 07731-958112
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Uwe Donath
Fachbereich: Gesellschaft, Essen & Trinken, GTS
Tel. 07732/89348-61
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