Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 trat das Bildungszeitgesetz in Kraft. Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung genommen werden, ab 2016 auch für die Qualifizierung zum und im Ehrenamt. Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Der Anspruch auf Bildungszeit ist gegenüber dem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich geltend zu machen. Die ordnungsgemäße Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber gegenüber nach deren Beendigung nachzuweisen. Sie erhalten von der vhs für die vollständige Teilnahme eine Bescheinigung.
Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt – bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft. Unter www.bildungszeit-bw.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit.
Ansprechpartnerin: Dr. Birgit Waibel-Kolle, Telefon: 07731-9581-25, E-Mail: waibel-kolle@vhs-landkreis-konstanz.de