Bildung für alle: Gebührenermäßigungen
- (1) Arbeitslose und Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr bei Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids. Ausgenommen sind von diesen Ermäßigungsmöglichkeiten folgende Veranstaltungen: Exkursionen, Reisen und Veranstaltungen, die die vhs zusammen mit Kooperationspartnern durchführt oder die von Dritten bezuschusst werden. Ausgeschlossen sind ebenfalls Integrationskurse, Kleingruppenkurse, kulinarische Events sowie Einzelunterricht. Ebenfalls werden für Materialkosten, Lebensmittel- und Lernmittelumlagen keine Ermäßigungen gewährt.
- (2) Für Sozialpassinhaber im Landkreis Konstanz gelten folgende Regelungen:
Sozialpassinhaber aus Konstanz: 80 % Ermäßigung.
Sozialpassinhaber aus Radolfzell: 50% Ermäßigung pro Kurs
Sozialpassinhaber aus Stockach: 50 % Ermäßigung, max. 100,00 € pro Kurs/Jahr
Sozialpassinhaber aus Rielasingen-Worblingen: 25 % Ermäßigung.
Sozialpassinhaber aus Gottmadingen: 80 % Ermäßigung, max. 125,00 € pro Person/Jahr
Sozialpassinhaber aus Engen: 50% Ermäßigung, max. 150,00 € pro Person/Jahr
Sozialpass-, Pflegeeltern- und Nachbarschaftspassinhaber aus Singen:
auf Kurse bis 25,– € Kursgebühr: 25% Ermäßigung
auf Kurse bis 50,– € Kursgebühr: 30 % Ermäßigung
auf Kurse bis 75,– € Kursgebühr: 35 % Ermäßigung
auf Kurse bis 100,– € Kursgebühr: 40 % Ermäßigung
auf Kurse ab 100,– € Kursgebühr: 50 % Ermäßigung
Für Materialkosten, Lebensmittel und Lernmittelumlagen werden keine Ermäßigungen gewährt. Diese Kosten werden auch nicht von den Sozialpässen abgedeckt. - (3) Schüler/-innen und Student/-innen haben zu allen Vorträgen freien Eintritt (Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises).
Bitte beachten Sie: Die Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen ist nachzuweisen. Der aktuelle und gültige Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht anerkannt.