Aktuelles: Neue Gebühren ab 01.01.2023

Zum ersten Mal seit dem Frühjahr 2017 werden wir die Gebühren für unsere Kurse und Veranstaltungen anheben. Gleichzeitig werden wir die Honorare für unsere Kursleitenden erhöhen. 

Erläuterungen zu unseren neuen Gebühren ab 01.01.2023 

Für Fortsetzungskurse im Gesundheits- und Sprachenbereich werden derzeit Weitermeldelisten zur vereinfachten Anmeldung ausgelegt. Auf diesen Listen ist die neue Kursgebühr abgedruckt, bitte beachten Sie das, wenn Sie sich für das neue Semester anmelden. 

Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin in unseren Kursen und Veranstaltungen begrüßen zu dürfen und freuen uns auf Sie!


So melden Sie sich an:

  • telefonisch:
    Konstanz: +49 7531/5981-0
    Radolfzell +49 7732/89348-62
    Singen: +49 7731/9581-0
    Stockach: +49 7771/9381-0
     

So bezahlen Sie:

  • Per Lastschrift:
    Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zum SEPA-Zahlungsverkehr sowie das Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats
     
  • Bar oder per EC-Karte:
    in unseren Geschäftsstellen, bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
     
  • Per Überweisung auf unser Bankkonto:
    SPARKASSE Hegau-Bodensee
    Int. Bank Account Number IBAN: DE56 6925 0035 0003 0588 80
    SWIFT/BIC: SOLADES1SNG
     

Bitte beachten Sie:

  • Bei Übernahme der Gebühr durch den Arbeitgeber oder eine dritte Person stellt die vhs Landkreis Konstanz e.V. auf Anforderung eine Rechnung aus. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eine nachträgliche Rechnungsstellung ist nicht möglich. 
  • Bei Zahlungsverzug berechnet die vhs Landkreis Konstanz e.V. Mahngebühren, die mit der Zahlungserinnerung oder Mahnung erhoben werden. Die Mahngebühr beträgt pro Zahlungserinnerung oder Mahnung 3,00 €. Nach dreimaliger fruchtloser Zahlungsaufforderung behält sich die vhs rechtliche Schritte vor.

Ermäßigungen – eine Übersicht über Gebührenermäßigungen finden Sie unter Ermäßigungen. Gebührenermäßigungen können nur bei persönlicher Anmeldung eingeräumt werden. 
 


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Ausgenommen sind die kulinarischen Veranstaltungen, bei denen das Essen vorbestellt wird. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Volkshochschule Landkreis Konstanz e.V., Postfach 0480, 78204 Singen, FAX 07731/9581-33, E-Mail: singen@vhs-landkreis-konstanz.de mit einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Beitrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.


Ermäßigungen

  • (1) Arbeitslose und Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten 20 % Ermäßi­gung auf die Kursgebühr bei Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids. Ausgenommen sind von diesen Ermäßigungsmöglichkeiten folgende Veranstaltungen: Exkursionen, Reisen und Veranstaltungen, die die vhs zusammen mit Kooperationspartnern durchführt oder die von Dritten bezuschusst werden. Ausgeschlossen sind ebenfalls Integrationskurse, Kleingruppenkurse, kulinarische Events sowie Einzelunterricht. Ebenfalls werden für Materialkosten, Lebensmittel- und Lernmittelumlagen keine Ermäßigungen gewährt. 
     
  • (2) Für  Sozialpassinhaber im Landkreis Konstanz gelten folgende Regelungen: 

    Sozialpassinhaber aus Konstanz: 80 % Ermäßigung.
    Sozialpassinhaber aus Radolfzell: 50% Ermäßigung pro Kurs in Radolfzell
    Sozialpassinhaber aus Stockach: 50 % Ermäßigung, max. 100,00 € pro Kurs/Jahr
    Sozialpassinhaber aus Rielasingen-Worblingen: 25 % Ermäßigung.
    Sozialpassinhaber aus Gottmadingen: 80 % Ermäßigung, max. 125,00 € pro Person/Jahr
    Sozialpassinhaber aus Engen: 50% Ermäßigung, max. 150,00 € pro Person/Jahr

    Bonuskarten-(ehemals Sozialpass-), Pflegeeltern- und Nachbarschaftspassinhaber aus Singen:
    auf Kurse bis   25,– € Kursgebühr: 25% Ermäßigung
    auf Kurse bis   50,– € Kursgebühr: 30 % Ermäßigung
    auf Kurse bis   75,– € Kursgebühr: 35 % Ermäßigung
    auf Kurse bis 100,– € Kursgebühr: 40 % Ermäßigung
    auf Kurse ab 100,– € Kursgebühr: 50 % Ermäßigung
     
  • (3) Besondere Vergünstigungen erhalten Kinder und Jugendliche aus Singen mit der Singener KiJu-Karte. Auf ausgewiesene Kurse erhalten Kinder und Jugendliche mit aktueller KiJu-Karte 80 % Ermäßigung. 

    Für Materialkosten, Lebensmittel und Lernmittelumlagen werden keine Ermäßigungen gewährt. Diese Kosten werden auch nicht von den Sozial- bzw. Bonuskartenpässen abgedeckt.
     
  • (4) Schüler/-innen und Student/-innen haben zu allen Vorträgen freien Eintritt (Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises).
  • (5) vhs im Hochschulsport Angebote für Studierende und Mitarbeitende der Universität Konstanz und der HTWG Konstanz: Nach Kursbeginn erhalten Studierende und Mitarbeitende auf noch freie Restplätze im Bereich Bewegung & Gesundheit eine vergünstigte Teilnahme. Die Ermäßigung beträgt 20% auf die verbleibende Kursgebühr ab Eintrittsdatum. Anmeldung per E-Mail an fischer@vhs-landkreis-konstanz.de  Schicken Sie uns die Kursnummer, das gewünschte Eintrittsdatum in den Kurs und Ihren Studentenausweis als Kopie.

Bitte beachten Sie: Die Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen ist nachzuweisen. Der aktuelle und gültige Nachweis muss bei der Anmeldung  vorgelegt werden. Nachträglich eingereichte Nachweise werden nicht anerkannt.


Wichtig zu wissen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 

  • Bei Änderungen, Absagen oder Überbelegungen werden Sie benachrichtigt. 
  • Ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen ist bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bereits bezahlte Gebühren werden rückerstattet. Bei späterem Rücktritt erfolgt eine Rückerstattung von 50 % der Kursgebühren. Bei einem Rücktritt ohne Angabe von Gründen nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der vhs Singen erfolgen.
  • Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. 
  • Wenn Sie sich verbindlich für einen Kurs angemeldet haben und kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die volle Kursgebühr zu bezahlen. Nichterscheinen oder nachträglich eintretende Umstände, deren Ursache nicht im Verantwortungsbereich der vhs liegen (z.B. Krankheit, Terminprobleme etc.), berühren die Zahlungsverpflichtung nicht. 
  • Teilnahmebescheinigungen  stellt die vhs nach Abschluss eines Kurses aus, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist innerhalb eines Jahres nach Kursende kostenlos. Für Teilnahmebescheinigungen, die auf Wunsch nachträglich für Kurse ausgestellt werden, deren Ende mehr als ein Jahr zurückliegt, beträgt die Gebühr € 10,00. 
  • Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch am letzten Kurstag ausgegeben oder können in unseren Sekretariaten abgeholt werden.

Wenn Sie besondere Bedürfnisse (Hilfe, besondere Lernmaterialien, rollstuhlgerechter Zugang,...) haben, erwähnen Sie dies bitte bei der Anmeldung, damit wir uns darauf einstellen können. Nehmen Sie bitte auch die Kursberatung in Anspruch, damit wir mit Ihnen zusammen den richtigen Kurs finden. Gerne klären wir individuell Ihre Fragen zu Kursen, die Sie besuchen wollen. Kommen Sie auf uns zu.

 

Gäste aus der Schweiz: Herzlich Willkommen!

Das Programm der vhs Landkreis Konstanz e. V. steht selbstverständlich allen Interessenten offen. Besonders freuen wir uns über Gäste aus der benachbarten Schweiz. Unsere Vorträge, Kurse und Seminare bieten gerade aus Schweizer Sicht ein sehr günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Selbstverständlich können Sie Ihren Kurs bei uns bar bezahlen – wir sind darauf eingestellt.